Der Landstrich in der Oberlausitz, welchen das Städtlein Bernstadt und die Dörfer Alt-Bernsdorf, Schönau, Dittersbach, Ober- und Nieder-Kießdorf, Cunnersdorf und Naundorf mit dem Nonnenwalde umfaßt, heißt bis auf diesen Tag noch der Eigen und zwar aus folgendem Grunde.
Um das J. Chr. 1320 wohnte der Besitzer aller dieser Güter, ein Herr von Biberstein auf dem schönen Hutberge in einem prächtigen Schlosse mit seiner frommen und züchtigen Gemahlin, einer Schwester der damaligen Aebtissin des Klosters Marienstern. Obwohl er aber an allen Erdengütern Ueberfluß hatte, so wurde ihm doch von Gott das Geschenk eines Leibeserben versagt; darum vermachte er Alles, was er besaß, dem Kloster, dergestalt, daß die Aebtissin, seine Schwägerin, es so lange sie lebe, eigenthümlich besitzen solle. Andere sagen, er habe es der genannten Aebtissin als Eigenthum vermacht und diese es dann dem Kloster hinterlassen. Genug, von da an wurden diese Güter „der Aebtissin Eigen“ oder kurzweg „der Eigen“ genannt.
Quelle: Grässe Sagenschatz des Königreichs Sachsen
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