Der Zauberer Narr Hanß zu Rochlitz

Rochlitz

Im Monat Mai ist ein Landstreicher Namens Johannes Bucher gen Rochlitz gekommen, hat sich für einen erfahrenen Arzt ausgegeben und gesagt, daß er aus dem vornehmen Geschlechte der Bucher zu Leipzig stamme. Er war eines häßlichen und erschrecklichen Angesichts, lispelte und stammelte und hatte kohlschwarz Haar auf dem Haupte, welches auf der linken Seite abgeschoren war, auf der rechten aber bis auf die Schultern herabhing. Nun wohnte neben einem Fleischhauer, den er, weil er vom Schlage gelähmt war, behandelte, eine ehrsame fromme Wittwe, so von schöner Gestalt war. Dieselbe hat ihm gar sehr in die Augen gestochen und hat er auf Mittel und Wege gesonnen, wie er sich ihrer bemächtigen könne. Er ist also einmal zu ihr gegangen, hat sich für einen Wahrsager ausgegeben, ihr in die Hände gesehen und ihr traurige, erschreckliche und erbärmliche Zufälle verkündigt.
Dadurch ist die einfältige Frau in große Furcht und Angst gerathen und hat ihn flehentlich gebeten, er wolle sie aus dieser Noth erretten und ihr wieder zum Glücke verhelfen. Dieß hat er ihr auch zugesagt, wofern sie ihm in Allem unweigerlich und gehorsam Folge leisten wolle. Als sie nun solches auf’s Heiligste versprochen, hat der höllische Bube der bezauberten und verblendeten Frau befohlen, daß sie an einem heimlichen Orte ihre Kleider ablegen und sich von ihm stäuben lasse. Da sie nun diesem teufelischen Rathe gefolgt, hat er sie recht henkerisch und unbarmherzig gegeisselt und ihr nachher noch Unehrbares zugemuthet, worin das Weib auch eingewilligt.
An solcher verübten Bosheit hat er sich noch nicht begnügen lassen, sondern sie dahin gezwungen, daß sie dem Herrn Christo absagte, also und dergestalt, daß sie hinfort nicht mehr an ihn glauben und ihm vertrauen wolle. Dies ist geschehen an eben dem Tage, an welchem das elende Weib sich zum h. Abendmahl verfüget und nach Christi Einsetzung dasselbe genossen hatte. Da hat der greuliche Bösewicht ihr ein Pulver oder etwas dergleichen zu trinken gegeben, damit sie die heilsame Seelenspeise wieder von sich gebe und erbreche. Von dem Tage und der Zeit an aber hat die arme elende hochbetrübte Wittwe greuliche unsägliche Marter und Plage sowohl am Leibe als im Herzen und Gemüthe gefühlt und schwere Anfechtung und vielfältigen Kampf ausgestanden, in welchem sie am dritten Tage mit Tode abgegangen und verblichen.
Sie hat herzliche Reue und Leid über solche begangene Sünde gehabt und ritterlich wider des Satans feurige Pfeile und Anfechtungen mit dem lieben inbrünstigen Gebet und dem lebendig machenden Trost der h. Schrift gekämpft und ist beständig bis an’s Ende geblieben. Dieses hat ihr Bruder, sobald sie aus diesem Jammerthale abgeschieden, dem Rochlitzer Superintendenten, ingleichen dem Rathe entdeckt und offenbart. Der Missethäter ist auf des Richters Befehl gefänglich angenommen, in’s Richthaus geführt und fleißig besucht worden. Da hat man bei ihm gefunden einen Stein und etliche zauberische Charactere, welche vom Teufel gemalet und geschrieben waren, und die er am Hals hängen hatte. Dieses alles nebst schriftlichem Berichte ist gen Wittenberg an die Herren Schöppen gelangt, von welchen das Urtheil und Sentenz gefället worden, daß man den Missethäter von Rechtswegen möge auf die Marterbank bringen und ihn peinlich verhören. Da nun der Scharfrichter ihn kaum versucht hatte, so bekennt der Bube Alles und Jedes, insonderheit daß er die Verstorbene gegeisselt und einen Ehebruch mit ihr begangen habe, daß sie Gott abgesagt, ein Bündniß mit dem Satan gemacht und dasselbe mit ihrem eigenen Blute bekräftigt, welcher doch daran sich nicht begnügen lassen, sondern zu mehrerer Versicherung eines beständigen Bundes ein Stück von ihrer Zunge abgeschnitten. Er habe auch mit dem Teufel, der sich in ein Weib vermummt, gebuhlt, welcher geheißen habe Ursa Tatman Lucifer. Aus demselben Buhlen habe er Bescheid und Antwort vom Teufel sich erholt und mit ihm Rede gepflogen, welchen er in einem Krystall in der Gestalt eines schwarzen Mohrenkönigs, so eine güldene Krone auf dem Haupte getragen, gesehen. Solches und Anderes viel mehr, welches zu berichten all zu weitläufig sein würde, hat er in der Tortur bekannt. Dieses ist nun nochmals an den Schöppenstuhl gelangt, da er dann zum Feuer nach Urtheil und Recht verdammt worden. Als ihm nun das Urtheil vorgehalten und der Gerichtstag angestellt worden, da hat er nichts von dem, was er zuvor bekannt, verleugnet. Da nun aber am folgenden Tage, den 14. Juli des Jahres 1608, die Rochlitzer Geistlichen zu ihm gingen, hat er sich unterstanden, Alles wieder zurückzunehmen und gesagt, er habe die Obrigkeit durch ein falsches und aus Schmerz erzwungenes Bekenntniß betrogen. An solcher Bitte und Begehren, dies der Obrigkeit kund zu thun und als Zeugen seiner Unschuld aufzutreten, haben diese sich aber wenig gekehrt, sondern ihm eine scharfe Gesetzpredigt gehalten, darauf aber dem Herrn Richter und seinen Beisitzern, was sich begeben, treulich berichten lassen, welche dann durch Androhen, daß sie ihn wieder auf die Folterbank bringen wollten, ihn dahin bewogen haben, daß er zum vierten Male die begangenen und schon vorher gerichtlich ausgesagten Missethaten beständig bekannte. Er ist auch am andern Tage, als ihn die Geistlichen abermals besuchten, dabei geblieben, war wegen seiner Uebelthaten sehr betrübt und bekümmert, entsagte dem Teufel und seinem Buhlen Tatman Lucifer öffentlich und zeigte ein sehnlich Verlangen nach Christo, nahm auch am 18. Juli das h. Abendmahl. Endlich ging er, nachdem er die übrige Zeit seines Lebens mit Gebet und christlichen Gesängen zugebracht, am 20. desselben Monats getrost und freudig zur Gerichtsstatt und ward hier in Gegenwart vieler Zuschauer lebendig verbrannt im 36. Jahre seines Alters und 2ten seiner unseligen Dienstbarkeit.

Quelle: Grässe Sagenschatz des Königreichs Sachsen


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