Im Jahre 1545 hat ein Bürger zu Freiberg, Namens Lorenz Richter, seines Handwerks ein Leineweber, welcher auf der Weingasse gewohnt, seinem vierzehnjährigen Sohne etwas zu thun befohlen. Als dieser nun nicht alsobald den Befehl vollzogen, sondern in der Stube eine Zeit lang stehen blieb, hat er ihn aus zornigem, ergrimmten Gemüthe verwünscht und gesagt: ei so stehe, daß Du nimmermehr fortgehen könntest! Auf diesen Fluch und Verwünschung des Vaters ist der Knabe auch stracks stehen geblieben, daß er nicht von der Stelle kommen konnte, hat auch drei Jahre ganz auf derselben Stelle gestanden, also daß er eine tiefe Grube in die Diele getreten und man ihm des Nachts, wenn er schlafen wollte, ein Pult untersetzen mußte, damit er den Kopf und die Arme darauf legen und ein wenig ruhen konnte. Weil aber die Stelle, da er gestanden, nicht weit von der Stubenthüre beim Ofen, und den Leuten, die in die Stube gegangen, gleich im Anlaufe gewesen, so haben die Geistlichen bei der Stadt auf ihr vorhergehendes fleißiges Gebet ihn von dem Orte aufgehoben und gegenüber in den andern Winkel der Stube glücklich und ohne Schaden, wiewohl mit großer Mühe gebracht, denn wenn man ihn sonst forttragen wollen, ist er alsbald mit unaussprechlichen Schmerzen befallen und ganz wie rasend worden. An diesem Orte, sobald man ihn wieder niedergesetzt, hat er ferner bis ins vierte Jahr gestanden und die Diele noch tiefer durchgetreten als zuvor, da man denn einen Vorhang um ihn geschlagen, daß ihn die Aus- und Eingehenden nicht so sehen können, welches auf seine Bitte geschehen, weil er am Liebsten allein gewesen und wegen steter Traurigkeit nicht gern viel geredet. Endlich hat der gütige Gott ihm die Strafe etwas gemildert, so das; er das letzte halbe Jahr sitzen, sich auch in's Bette, so neben ihn hingestellt worden, legen können. Wenn ihn Jemand gefragt, was er mache, hat er gemeiniglich geantwortet, er werde von Gott dem Herrn seiner Sünden wegen gezüchtigt, setze Alles in dessen Willen und halte sich an das Verdienst seines Herrn Jesu Christi, auf welches er hoffe selig zu werden. Hat sonst ganz elend ausgesehen, ist blaß und bleich von Angesicht und hager und schmächtigen Leibes, auch sehr mäßig in Essen und Trinken gewesen, daß man ihm oft die Speisen einnöthigen müssen. Nach verflossenen sieben Jahren ist er dieses seines betrübten Zustandes den II. Septbr. 1552 entbunden worden und im wahren Bekenntnis; und Glauben an den Herrn Jesum Christum eines natürlichen vernünftigen Todes, nicht aber an der Pest-seuche, wie Einige geschrieben, gestorben. Die Fußtapsen hat man nach langer Zeit au beiden Orten im gedachten Hause in der obern Stube, da sich die Geschichte begeben, die ersten beim Ofen, die andern in der daneben befindlichen Kammer, indem die Stube hernach kleiner gemacht und unterschieden worden, sehen können. Der Vater, von dem man gemeldet hat, das; man ihn wegen der erfolgten Wirkung seiner Verwünschung den himmlischen Vater genannt habe (dies ist unrichtig, sondern er erhielt den Namen, weil er in dem zu Pfingsten 1516 zu Freiberg auf dem Markte gehaltenen geistlichen Spiele den Gott Vater agirt hatte), hat besagte Fußtapfen in den Dielen alsbald nach des Sohnes Tode aussetzen lasten wollen, weil er sich wegen seines unbesonnenen Eifers und Fluchs geschämt, es hat ihm dies aber der Rath untersagt und geboten, daß er solche zum immerwährenden Gedächtniß stehen lasten mußte.
Quelle: Grässe Sagenschatz des Königreichs Sachsen
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