Es hat sich der ehemalige Erbbesitzer des jetzo hochgräflichen Thunschen Hauses, Rudolph von Bünau, als er nebst anderen protestantischen Herren seines Glaubens wegen in Böhmen nicht mehr hat unberuhigt bleiben können, im Jahre 1630 dahin entschließen müssen, Tetschen und zugleich überhaupt das Böhmerland zu verlassen. Deswegen hat er sich mit seiner Familie auf ein Schiff begeben und ist den Elbstrom herabgefahren und hat dabei den Entschluß gefaßt, daß, wo das Schiff an den meißnischen Elbufern sich ohne besondere Mühe ans Land legen würde, da wolle er es für einen göttlichen Wink ansehen, daß er hier seine künftige Wohnung zum Genuß der evangelischen Religionsfreiheit aufschlagen wolle.
Worauf es denn geschehen, daß sein Schifflein an den Ufern des Dorfes Prossen bei Königstein sich von selbst fest an das Land gelegt und also gleichsam vor Anker gegangen sei. Der Herr von Bünau, solches für göttliche Schickung haltend, ist alsobald ans Land gestiegen und hat dem damaligen Besitzer des Schlosses, Hans Ranisch, sein Schicksal erzählt und seinen Wunsch zu erkennen gegeben, sich hier anzukaufen, worauf dieser sich auch bereitwillig gefunden habe, ihm zur Erfüllung seines Gelübdes behilflich zu sein und ihm seine Besitzung zu verkaufen. Rudolph von Bünau hat also das Schloß und Rittergut Prossen im Jahre 1630 gekauft und ist allda 1654 verstorben, woraus sich von selbst ergibt, daß eine andere Sage, welche erzählt, diese Begebenheit habe sich an den Pillnitzer Schloßufern ereignet, auf nichts beruht.
Quelle: Meiche Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete
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