Eine Zauberin zu Pirna wird des Landes verwiesen

Pirna

Im Jahr 1560 hatte der Schösser zu Pirna eine Frau, namens Fuchs, die als Wahrsagerin und Zauberin verschrieen war, gefänglich eingezogen und darüber den Landesherrn berichtet. Dieser erteilte ihm darauf, datiert Dresden, den 11. Mai 1560, folgenden Bescheid: „Wir haben von Deinem Boten die Christale (solche wurden zur Zauberei benutzt) und die drey Bucher, so in der gefangenen Fuchsin Behausung befunden, empfangen und ob wir wol daraus und auch aus anderen Vermutungen und Indicien Ursache hetten, peinliche Anclage und Forderung wider sie zu anstellen zu lassen, so ist doch unser Beuelich (=Befehl), Du wolltest deren Man und ihr vermelden, do sie zusagen wurden, das sie ihr Haab und Gutter vorkauffen und sich aus unseren Fürstenthumbe und Landen zwischen hier und kunftig Michaelis wenden wollen, das Du sie uff einen Urpheden (feierliches Gelöbnis) des Gefencknus entledigen und loslassen solltest.“ - In einer Nota heißt es noch: „Die Christal und Bucher seindt Jenitzen zugestelt worden oedem die.“

Quelle: Meiche Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete


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